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Teilnehmen an Kursen,
Törns und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens
7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt,
organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Minderjährige brauchen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung
des Erziehungsberechtigen.
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Die Anmeldung muss
schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich und bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Die Anzahlung (30 % der
Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu
entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törn- oder Kursbeginn
fällig. Die Buchung ist übertragbar.
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Die ausgeschriebenen
Termine und ggf. Reiseziele werden eingehalten, soweit das Wetter und
die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Schlechtwettersituationen,
Flaute oder Nichtbelastbarkeit der Crew können mehrere Hafentage
erfordern. Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf
Erstattung der Gebühren. Gleiches gilt für Reiseabbruch oder
Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg,
Streik, politische Unruhen, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für
den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Sunden als
vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände ersteht kein
Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom
vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Der Veranstalter wird stets
bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden. Dem Teilnehmer ist
bewusst, dass er nicht nur Reisegast sondern auf einer Segelyacht auch
Crewmitglied ist und seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner
Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung der Segelreise notwendig
ist und er sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen
muss. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst
ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters eine
Segelreise eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur
der Sache nach ein Restrisiko enthält.
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Den Anordnungen des
Segellehrers/Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein
Törnteilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt
gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach
Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen
werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche
gegenüber der Crew und des Veranstalters bestehen nicht.
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Der Törnteilnehmer ist
für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheits-vorschriften selbst verantwortlich
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Eine Haftung des
Veranstalters für die Durchführung den Hin- und Rückreise des
Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist
ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht
Gegenstand des Vertrages.
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Nicht im Reisepreis
eingeschlossen sind die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe,
Verpflegung und Reinigung der Yacht. Für die Sauberkeit an Bord ist die
Crew verantwortlich.
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Für die Yachten
besteht eine Haftpflicht- und Kasko- Versicherung. Die Törnteilnehmer
haften dem Veranstalter gegenüber für Verluste und Schäden in Höhe von
max. € 500,- pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit sind nicht mitversichert. Hier haftet der Verursacher
für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden,
haftet die gesamte Crew. Der Veranstalter haftet nicht für an Bord
abhandengekommende oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von
Reiseteilnehmern.
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Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k
BGB besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102 f, 94 036 Passau,
Tel.: 08 51 - 52 152 bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG.
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Der Veranstalter ist
berechtigt, den Törn oder Kurs abzusagen, wenn die Teilnahme durch
nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder die vorgesehene
Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt oder sich durch Stornierung
nicht ergibt. Der Veranstalter wird sich um entsprechende
Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet
er geleistete Zahlungen zurück.
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Bei Rücktritt des
Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die Anzahlung
von 30% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder
Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen.
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Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-,
Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und/oder Reisegepäckversicherung
abzudecken, empfiehlt der Veranstalter eigene Vorsorge zu treffen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- /
Reisekrankenversicherung. Nähere Informationen hierzu und das
Anmeldeformular finden Sie unter
www.travelsafe.de
unter „Reiseschutz Privatkunden“.
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Schwimmwesten und
weitere Sicherheitsausrüstung gehören in ausreichender Zahl zu den
Booten. Sie müssen während des Segelns getragen werden.
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Gerichtsstand und
Gerichtsort ist Bernau in Brandenburg. Anwendung findet deutsches
Recht.